EU- Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Ziel ist, den Energieverbrauch bis zum Jahre 2030 um 11,7 % zu senken, um den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu ebnen.
Bis zum 11. Oktober 2025 müssen Gemeinden ein Gebäudeinventar aller ihrer Gebäude (mit einer Fläche von > 250 m2 beheizte / gekühlte Fläche) erstellen und veröffentlichen. Es müssen all jene Gebäude erfasst werden, die im Eigentum der öffentlichen Einrichtung stehen oder von dieser genutzt werden.
Artikel 5 und 6 für Gemeinden beschreibt:
• 1,9 % jährliche Gesamtenergieverbrauchsreduktion im Öffentlichen Sektor (Artikel 5)
• 3 % jährliche Sanierung bzw. Renovierung (energetisch) der Gesamtfläche der beheizten/gekühlten Fläche von Öffentlichen Einrichtungen (Artikel 6)
Die öffentlichen Gebäude sollen entweder zu Niedrigstenergie- oder Null-Emissionsgebäuden umgebaut werden.
Gebäudeinventarliste Gemeinde Eitzing:
Gebäudeinventarliste_Gemeinde_Eitzing.pdf herunterladen
Energieausweise:
EAW_FF_Musik_Bauhof_Eitzing.pdf
EAW_Gemeindeamt_Eitzing.pdf
EAW_VS_Eitzing.pdf