Bauamt

Bauamt


BAUANZEIGEPFLICHTIGE BAUVORHABEN
BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE BAUVORHABEN
  • die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden eingeschoßigen Gebäuden bis 35 m2  bebaute Fläche (wie Gartenhütten oder Garagen)
  • der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken
  • die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören.
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung von insgesamt mehr als 2,5 Meter

  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteile), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
  • die sonstige Änderungen und Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind.
  • Fahrsilos mit einer nutzbaren Bodenplatte von mehr als 50 m2
  • Windfang
  • die Errichtung von Hauskanalanlagen (= Entsorgungsleitungen für häusliche Abwässer vom Objekt zur öffentlichen Kanalisation)
  • Gartenhäuser/Hütten über 35 m2 bebaute Fläche.
  • Dachgeschoßausbau (Plan eines Planverfassers wird benötigt)
  • Beheizter Wohnraumwintergarten
  • die Errichtung von Senkgruben
  • Schutzdächer/Vordächer/Carports/Terrassenüberdachungen 
    über 50 m2 Dachfläche
  • die Errichtung von Wintergärten, sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien

  • die Herstellung von Schwimm- und Wasserbecken, sowie von Schwimmteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder einer Wasserfläche von mehr als 50 m2

  • die Errichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 50 m2 (wie Carports)

  • der Abbruch von Gebäuden, wenn diese nicht an der Grundgrenze mit Nachbarobjekten zusammengebaut sind.

  • die größere Renovierung von Gebäuden

  • Dachgaupen

  • die Veränderung der Höhenlage im Bauland um mehr als 1,5 Meter

  • Elektrisch betriebene oder 4 m2 große Werbe- und Ankündigungseinrichtungen







Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseKirchenplatz 1
4970 Eitzing
Telefon+43 7752 83037

Ansprechperson

AL Verena Zallinger LL.B.
Kontaktdaten von Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Amtsleitung
Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Tel: +43 7752 83037-12
gemeinde@eitzing.ooe.gv.at
zallinger@eitzing.ooe.gv.at
Kirchenplatz 1

wegfinder

Lageplan vergrößern

Dies ist der interaktive Ortsplan. Die Karte dient der räumlichen Orientierung und ergänzt die textlichen Kontaktinformationen. Die Karte kann per Maus bedient werden. Alternativ können Sie die Adresse oben manuell in einem externen Kartendienst öffnen.