Bauamt

Bauamt


BAUANZEIGEPFLICHTIGE BAUVORHABEN
BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE BAUVORHABEN
  • die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden eingeschoßigen Gebäuden bis 35 m2  bebaute Fläche (wie Gartenhütten oder Garagen)
  • der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken
  • die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören.
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung von insgesamt mehr als 2,5 Meter

  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteile), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
  • die sonstige Änderungen und Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind.
  • Fahrsilos mit einer nutzbaren Bodenplatte von mehr als 50 m2
  • Windfang
  • die Errichtung von Hauskanalanlagen (= Entsorgungsleitungen für häusliche Abwässer vom Objekt zur öffentlichen Kanalisation)
  • Gartenhäuser/Hütten über 35 m2 bebaute Fläche.
  • Dachgeschoßausbau (Plan eines Planverfassers wird benötigt)
  • Beheizter Wohnraumwintergarten
  • die Errichtung von Senkgruben
  • Schutzdächer/Vordächer/Carports/Terrassenüberdachungen 
    über 50 m2 Dachfläche
  • die Errichtung von Wintergärten, sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien

  • die Herstellung von Schwimm- und Wasserbecken, sowie von Schwimmteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder einer Wasserfläche von mehr als 50 m2

  • die Errichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 50 m2 (wie Carports)

  • der Abbruch von Gebäuden, wenn diese nicht an der Grundgrenze mit Nachbarobjekten zusammengebaut sind.

  • die größere Renovierung von Gebäuden

  • Dachgaupen

  • die Veränderung der Höhenlage im Bauland um mehr als 1,5 Meter

  • Elektrisch betriebene oder 4 m2 große Werbe- und Ankündigungseinrichtungen







Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseKirchenplatz 1
4970 Eitzing
Telefon+43 7752 83037

Leiter 1

AL Verena Zallinger LL.B.
Kontaktdaten von Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Amtsleitung
Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Tel: +43 7752 83037-12
gemeinde@eitzing.ooe.gv.at
zallinger@eitzing.ooe.gv.at
Kirchenplatz 1

wegfinder

Lageplan vergrößern