Bauamt

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BAUANZEIGEPFLICHTIGE BAUVORHABEN
BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE BAUVORHABEN

  • nicht Wohnzwecken dienende eingeschoßige Gebäude bis 35 m2  ("Gartenhütten" oder Garagen)

  • Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden

  • Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen unter gewissen Voraussetzungen...
  • Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die mit erheblichen Gefahren oder Belästigungen für Menschen verbunden sein können oder das Orts- und Landschaftsbild stören können
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung oder Absturzsicherung von insgesamt mehr als 2,5 Meter

  • Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteile), wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind
  • sonstige Änderungen und Instandsetzung von Gebäuden

  • Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind
  • geschlossene Jauche- und Güllegruben, sowie Senkgruben


  • Errichtung von Wintergärten, sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien


  • Schwimmbecken und Schwimmteiche tiefer als 1,50 Meter oder Wasserfläche von mehr als 50 m2


  • Schutzdächer bis 50 m2 (Carports)


  • Abbruch von freistehenden Gebäuden


  • größere Renovierung von Gebäuden


Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseKirchenplatz 1
4970 Eitzing
Telefon+43 7752 83037

Leiter 1

AL Verena Zallinger LL.B.
Kontaktdaten von Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Amtsleitung
Verena Vanessa Zallinger, LL.B.
Tel: +43 7752 83037-12
gemeinde@eitzing.ooe.gv.at
zallinger@eitzing.ooe.gv.at
Kirchenplatz 1

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